Bei unserer Mandantin war es in der Vergangenheit zu wiederholten Cholesteatom-Erkrankungen (chronisch-eitrigen Entzündungen des Mittelohrs mit Knochendestruktion) gekommen, aufgrund derer diese bereits operativ versorgt worden war. Nach einem Umzug der Mandantin im September des Jahres 2010 befand sich diese bis zum Ende des Jahres 2013 in ärztlicher Behandlung des gegnerischen HNO-Arztes. Trotz wiederkehrender Entzündungsprozesse im Ohr mit einhergehenden Schmerzen kam es durch diesen lediglich zu der Verschreibung/Anwendung von Antibiotika (Salben/Tabletten), ohne dass weitergehende Untersuchungen durchgeführt/veranlasst wurden. Zu Beginn des Jahres 2014 wurde auf Drängen der Mutter unserer Mandantin sodann eine Überweisung an die Medizinische Hochschule Hannover vorgenommen, wo im Rahmen von weiteren Untersuchungen (Computertomografie/ DVT-Untersuchung) ein erneuter Befall mit einem Cholesteatom festgestellt wurde. Es war aufgrund dessen ein weiterer Eingriff von Nöten.
Der im Gerichtsverfahren eingeschaltete Sachverständige (Hals-Nasen-Ohren-Arzt) konstatierte, dass aufgrund der vorangegangenen Cholesteatom-Erkrankungen bekannt sei, dass das Risiko einer Wiedererkrankung erhöht wäre. Bei rezidivierenden Beschwerden – wie hier – wäre es folglich spätestens nach 12 Monaten erforderlich gewesen, weitere Befunde zu erheben. Im Rahmen der weiteren Befunderhebung wäre sodann ersehen worden, dass unsere Mandantin erneut an einem Cholesteatom erkrankt war. Allerdings wurde bestätigt, dass die Operation, wie sie sodann im Hause des Folgebehandlers durchgeführt wurde, aller Voraussicht nach im gleichen Maße erforderlich gewesen wäre. Für das Durchleiden eines mehrmonatigen Leidenwegs unter wiederkehrenden Ohrenentzündungen wurde durch das erkennende Gericht ein Vergleich in Höhe von 10.000,00 € für angemessen und erforderlich beschrieben, welchem die Parteien sodann näher traten.