Fachanwaltskanzlei für MedizinrechtGilsbach

Rechtswidrige Koloskopie mit Darmperforation als Folge

Datum:

17. February 2024

Von:

Soluna

Kategorie: 

In vorbenanntem Ausgangsverfahren – 1. Instanz: Landgericht Göttingen (Az.: 12 O 20/15), 2. Instanz: Oberlandesgericht Braunschweig (Az.: 9 U 22/16) – wurde festgestellt, dass unser Mandant aufgrund einer unzureichenden Aufklärung in einem folglich rechtswidrigen Eingriff (Koloskopie) eine Darmwandperforation erlitt, welche eine Notfalloperation mit weiterem komplizierten Behandlungsverlauf zur Folge hatte. Aufgrund dessen war unserem Mandanten ein Schmerzensgeld in Höhe von 25.000,00 € zugesprochen worden. Zusätzlich kam es zu der rechtskräftigen Feststellung, dass der beklagte Arzt auch dazu verpflichtet wurde, unserem Mandanten sämtliche materiellen Schäden der Vergangenheit und Zukunft sowie die nicht vorhersehbaren immateriellen Zukunftsschäden zu ersetzen (sog. Feststellungsurteil).

Aus dem Feststellungsurteil wurde in einem Nachverfahren erneut vorgegangen, dies zur Durchsetzung der dem Mandanten entstandenen materiellen Schäden (Haushaltsführungsschaden, Fahrtkosten, Zuzahlungen, etc.). Infolge von Vergleichsverhandlungen mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung konnte man sich sodann auf einen weiteren Betrag in Höhe von 15.000,00 € einigen.

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