Fachanwaltskanzlei für MedizinrechtGilsbach

Unterlassene Versorgung eines lebensgefährlichen Genickbruchs

Datum:

17. February 2024

Von:

Soluna

Kategorie: 

Diesem Prozesserfolg lag ein Sachverhalt zugrunde, bei welchem unser Mandant einen schwerwiegenden Arbeitsunfall erlitt. Konkret stürzte dieser aus einer Höhe von ca. 8 m durch ein marodes Dach auf einen Hallenboden. Mit lebensgefährlichen Verletzungen wurde er daraufhin in das Haus des beklagten Klinikums gebracht. Dort kam es zu zahlreichen Eingriffen, wobei jedoch eine Fraktur im Bereich der Halswirbelsäule übersehen und entsprechend nicht behandelt wurde. Nach den unzureichenden Eingriffen wurde die Mobilisierung aufgenommen, so dass unser Mandant über längere Zeit mit einem unversorgten Genickbruch umherlaufen konnte. Erst nach ca. einer Woche wurde die Fraktur im Halswirbelbereich operativ versorgt, welche jedoch, nach späterer Verbringung in ein BG-Klinikum, erneut zu behandeln war. So wurde dort eine Rotationsfehlstellung der osteosynthetisch zusammengeführten Frakturenden festgestellt.

Bei Scheitern von vorgerichtlichen Einigungsmöglichkeiten wurde die Klage hin zum Landgericht Fulda erhoben. Dort fand ein früher erster Termin statt, d.h. ein solcher, zu dessen Zeitpunkt noch kein Sachverständigengutachten vorlag. Die Angelegenheit wurde mit der Kammer des Landgerichts erörtert, wobei seitens der Richter auf Beweisschwierigkeiten in Bezug auf den eingetretenen Dauerschaden wegen des vorangegangenen, schweren Unfalls aufmerksam gemacht wurde. Die Parteien einigten sich daraufhin auf einen Vergleich in Höhe 10.000,00 €.

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