Trotz der Inansatzbringung von erheblichen Monatsbeiträgen kommt es wiederkehrend dazu, dass gesetzliche und private Krankenversicherungen ihren Mitgliedern erforderliche und notwendige Leistungen verweigern oder bereits entstandene Kosten nicht ausgleichen. Unberechtigterweise kommt es so zum Beispiel zu der Versagung der Kostenübernahme für ärztliche Behandlungen, Medikamente, Medizinprodukte und Weiteres. Auch wird vermehrt eine erforderliche Krankengeldzahlung versagt oder verfrüht eingestellt.
Da die Leistungsverweigerung dazu führt, dass Sie entweder nicht angemessen medizinisch versorgt werden oder alternativ erhebliche Kosten von Ihnen selbst getragen werden müssten, sollten Sie die Eintrittspflicht Ihrer Versicherung für die beabsichtigte bzw. bereits erbrachte Leistung juristisch überprüfen lassen. Dabei ist oft ein schnelles Handeln von Nöten, als dass im Falle einzuhaltender, kurzer Fristen ein Fristablauf dazu führen kann, dass Ihre Ansprüche nicht mehr durchzusetzen sind.