Dem vorbenannten Zitat entsprechend habe ich es mir bereits seit Beginn meines rechtswissenschaftlichen Studiums zur Aufgabe gemacht, mich kontinuierlich und immer tiefergehend auf dem Gebiet des Medizin– und Pharmarechts zu spezialisieren. Spezifische Kenntnisse wurden so bereits während des Studiums mittels der Belegung des Schwerpunktes im Medizin – und Pharmarecht sowie durch die Teilnahme an der freiwilligen Zusatzqualifikation im Pharmarecht erworben. Nach meiner Zulassung zur Rechtsanwaltschaft erfolgte zudem die weitere Vertiefung des medizin- und pharmarechtlichen Wissens durch die Absolvierung des Masterstudienganges im Medizinrecht an der Heinrich Heine Universität in Düsseldorf. Auch seit der Verleihung des Titels Master of Laws (LL.M.) im Medizinrecht sowie der Verleihung des Titels Fachanwalt im Medizinrecht werden meinerseits jährlich Fort- und Weiterbildungen wahrgenommen.
Im Rahmen meiner Berufsausübung wurden überdies bereits hunderte Personenschadensrechtsmandate, diese vorwiegend aus dem Bereich des Arzthaftungsrechts, von mir bearbeitet. Bedingt dadurch habe ich mir umfängliche medizinische Grundkenntnisse angeeignet, wobei im Einzelfall zusätzlich ein Rückgriff auf die mit der Kanzlei zusammenarbeitenden Fachärzte als Privatsachverständige genommen werden kann. Auch kann je nach Sachlage eine Zusammenarbeit mit Gutachter- und Schlichtungsstellen angezeigt und sinnvoll sein.