Mit diesem Grundgedanken machte ich mich nach dem Bestehen des zweiten juristischen Staatsexamens im Jahre 2013 als Rechtanwältin in einer Bürogemeinschaft in Dortmund selbstständig. Bereits ab diesem Zeitpunkt legte ich einen meiner Schwerpunkte auf das Medizinrecht, so dass ich mittlerweile mehr als fünf Jahre in diesem Bereich tätig bin.
Seit Beginn meiner anwaltlichen Tätigkeit vertrete ich ausschließlich die Patientenseite und setze mich insbesondere im Arzthaftungsrecht für die Durchsetzung der Ansprüche von Mandanten, die einen ärztlichen Behandlungsfehler erleiden mussten, ein. Im Laufe meiner anwaltlichen Tätigkeit habe ich zahlreiche Fälle im Medizinrecht bearbeitet, mein Wissen in diesem Bereich vertieft und meine Erfahrungen stetig erweitert. Durch die Teilnahme am Fachanwaltslehrgang Medizinrecht baue ich dieses Wissen weiter aus.
Als Mitglied des Teams der Kanzlei Gilsbach lege ich besonderen Wert auf eine persönliche und fachkundige Betreuung der rechtlichen Angelegenheiten unserer Mandanten. Dabei ist es mir wichtig, dass ich meine vorhandenen Erfahrungen erfolgsorientiert für Sie einsetze.
Da mir bewusst ist, dass unsere Mandanten häufig ein traumatisierendes Ereignis mit erheblichen Folgeschäden durchleiden mussten, liegt mir eine vertrauensvolle und einfühlsame Bearbeitung jedes Einzelfalls am Herzen.